Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2?Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.
Alle technischen Angaben und Spezifikationen basieren auf Vorausberechnungen und können sich aufgrund neuer Entwicklungen sowie Homologisierung noch ändern.
** 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie
Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen u. a. bei Batterie, Lack und Ausstattung.
Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV), Hybrid-Elektrofahrzeugen (HEV) und Plug-in Hybrid-Elektrofahrzeugen (PHEV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die Kia Garantie für eine Dauer von 7 Jahren ab der Erstzulassung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem,was zuerst eintritt. Für Niedervoltbatterien (48 V und 12 V) in Mild-Hybrid-Elektrofahrzeugen (MHEV) gilt die Kia Garantie für eine Dauer von 2 Jahren ab der Erstzulassung, unabhängig von der Kilometerleistung. Ausschließlich bei EV-Fahrzeugen garantiert Kia eine Batteriekapazität von 65 %. Die Kapazitätsminderung der Batterie in PHEV-, HEV- und MHEV-Fahrzeugen ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Wie Sie einer möglichen Kapazitätsminderung entgegenwirken können, können Sie in der Betriebsanleitung nachlesen. Weitere Informationen zur Kia Garantie finden Sie unter
www.kia.com/de/garantie
1 Innovationsprämie
Mit der aufgrund des Konjunkturprogramms der Bundesregierung eingeführten Innovationsprämie wird der staatliche Anteil an der Kaufprämie für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und Elektro-Fahrzeuge im Zulassungszeitraum vom 03.06.2020 bis 31.12.2021 verdoppelt. Die Innovationsprämie beläuft sich beim Kauf eines Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs auf 6.750 EUR (Nettolistenpreis bis 40.000 EUR) bzw. 5.625 EUR (Nettolistenpreis über 40.000 EUR) oder eines Elektro-Fahrzeugs auf 9.000 EUR (Nettolistenpreis bis 40.000 EUR) bzw. 6.750 EUR (Nettolistenpreis über 40.000 EUR). Die Innovationsprämie wird in Höhe eines Betrages von 4.500 EUR bzw. 3.750 EUR für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und 6.000 EUR bzw. 5.000 EUR für Elektro-Fahrzeuge als staatlicher Zuschuss und in Höhe von weiteren 2.250 EUR bzw. 1.875 EUR für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und 3.000 EUR bzw. 2.500 EUR für Elektro-Fahrzeug als Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises gewährt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie wird durch die auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Innovationsprämie, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2021. Die Auszahlung des staatlichen Zuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der Herstelleranteil von 3.000 EUR bzw. 2.500 EUR sowie 2.250 EUR bzw. 1.875 EUR ist bereits in dem ausgewiesenen Endpreis berücksichtigt.
Die Reichweite wurde nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt, Die individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperatur, Topografie und Nutzung elektrischer Verbraucher haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese u. U. reduzieren.
WLTP Messungen
Die Werte des Kia e-Niro wurden mit dem neuen WLTP-Testverfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt. Um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden die entsprechend den geltenden Vorschriften korreliert zurückgerechneten Werte nach NEFZ-Standard ausgewiesen.“